ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB – Mietkonditionen für das OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR Mietstudio
(gültig ab 01.10.2010)
Die angegebenen Preise für die Studiomiete, Strom und weitere verbrauchsabhängige Leistungen werden nach Ablauf der Mietzeit in Rechnung gestellt.
Die jeweils gültigen Mietpreise können unter http://www.okerwerk.de eingesehen werden.
Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Testpreise unterliegen den AGB's der OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR und weiteren zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die der Mieter vor Mietbeginn anfordert, einsieht, zum Einverständnis gegenzeichnet und an die OKERWERK – Hoppe&Pietschmann GbR zurücksendet.
Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete/Halbtagesmiete und beinhaltet eine maximale Mietdauer von 8 bis 20 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 15% der vereinbarten Tagesmiete pro Stunde berechnet.
Der Mietzins ist nach Ablauf der Mietzeit in bar an den Vermieter zu entrichten.
Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet.
Die OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR behält sich vor, von Dritten erbrachte Leistungen mit 15% Handlingzuschlag zu berechnen.
Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Festbuchungen können bis eine Woche vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Erteilte Optionen bleiben bis 7 Tage vor geplantem Mietbeginn im Rang stehen.
Danach ist die OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR frei andere Buchungen anzunehmen.
Die OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR behält sich vor, eine Kaution in bar bzw. per Scheck in Höhe von 250,00EUR als Pfand zu nehmen. Ebenfalls ist bei Erstkunden die Feststellung der Personaldaten durch eine persönliche Hinterlegung einer beidseitigen Kopie des Personalausweises erforderlich.
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, denen der Mieter Zutritt gewährt, verursacht werden. Der Mieter darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen und nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters Dritten zur Nutzung überlassen.
Der Mieter hat entstandene Schäden und Mängel unverzüglich der OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR anzuzeigen.
Bei der Rückgabe festgestellte Beschädigungen und Funktionsstörungen gehen zu Lasten des Mieters.
Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
Die OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Rent-Geräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder durch den Vermieter nicht genehmigte Weitergabe ist nicht gestattet.
Es obliegt dem Mieter, für den Mietzweck etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen, für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und alle erforderlichen Versicherungen abzuschliessen.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Räume für die Zwecke des Mieters geeignet sind und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Gerichtsstand ist Braunschweig.
OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR
Rebenpark Hof C
Rebenring 31
38106 Braunschweig
Tel: +49(0)151 547 262 10
E-Mail: info@okerwerk.de
Internet: www.okerwerk.de
Gesellschafter: Marc Hoppe, Sascha Pietschmann
Ust. ID. Nr. DE272368201
AGB – Mietkonditionen für das OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR Mietstudio
(gültig ab 01.10.2010)
Die angegebenen Preise für die Studiomiete, Strom und weitere verbrauchsabhängige Leistungen werden nach Ablauf der Mietzeit in Rechnung gestellt.
Die jeweils gültigen Mietpreise können unter http://www.okerwerk.de eingesehen werden.
Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Testpreise unterliegen den AGB's der OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR und weiteren zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die der Mieter vor Mietbeginn anfordert, einsieht, zum Einverständnis gegenzeichnet und an die OKERWERK – Hoppe&Pietschmann GbR zurücksendet.
Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete/Halbtagesmiete und beinhaltet eine maximale Mietdauer von 8 bis 20 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 15% der vereinbarten Tagesmiete pro Stunde berechnet.
Der Mietzins ist nach Ablauf der Mietzeit in bar an den Vermieter zu entrichten.
Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet.
Die OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR behält sich vor, von Dritten erbrachte Leistungen mit 15% Handlingzuschlag zu berechnen.
Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Festbuchungen können bis eine Woche vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Erteilte Optionen bleiben bis 7 Tage vor geplantem Mietbeginn im Rang stehen.
Danach ist die OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR frei andere Buchungen anzunehmen.
Die OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR behält sich vor, eine Kaution in bar bzw. per Scheck in Höhe von 250,00EUR als Pfand zu nehmen. Ebenfalls ist bei Erstkunden die Feststellung der Personaldaten durch eine persönliche Hinterlegung einer beidseitigen Kopie des Personalausweises erforderlich.
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, denen der Mieter Zutritt gewährt, verursacht werden. Der Mieter darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen und nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters Dritten zur Nutzung überlassen.
Der Mieter hat entstandene Schäden und Mängel unverzüglich der OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR anzuzeigen.
Bei der Rückgabe festgestellte Beschädigungen und Funktionsstörungen gehen zu Lasten des Mieters.
Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
Die OKERWERK- Hoppe&Pietschmann GbR bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Rent-Geräte. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder durch den Vermieter nicht genehmigte Weitergabe ist nicht gestattet.
Es obliegt dem Mieter, für den Mietzweck etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen, für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und alle erforderlichen Versicherungen abzuschliessen.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Räume für die Zwecke des Mieters geeignet sind und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Gerichtsstand ist Braunschweig.
OKERWERK - Hoppe&Pietschmann GbR
Rebenpark Hof C
Rebenring 31
38106 Braunschweig
Tel: +49(0)151 547 262 10
E-Mail: info@okerwerk.de
Internet: www.okerwerk.de
Gesellschafter: Marc Hoppe, Sascha Pietschmann
Ust. ID. Nr. DE272368201